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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Offerten, Lieferungen und Leistungen derGenossenschaft Zukunft der Energie Solarität. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung zwischenden Vertragsparteien und müssen Bestandteil der jeweiligen Offerte sein.

2. Garantie

Für das gelieferte Material gelten ausschliesslich die Garantieleistungen des jeweiligen Herstellers. Sollte der

Hersteller im Garantiefall nicht mehr existieren, wird die Garantie – sofern vorhanden – durch den

Zwischenhändler übernommen. Die Solarität gewährt eine Garantie von zwei Jahren auf die Montagearbeiten.

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Bei Anlagen im Selbstbau müssen allfällige Garantiereparaturen ebenfalls im Selbstbau erfolgen. Die Solarität

unterstützt den Anlagenbetreiber dabei beratend. Garantiearbeiten werden ausschliesslich übernommen, wenn

sie durch die Solarität ausgeführt werden. Für Arbeiten von Drittunternehmen übernimmt die Solarität keine

Kosten.

3. Versicherungen

Auf Wunsch kann das Material während der Bauzeit versichert werden. Nicht versichert sind Diebstahl,

Vandalismus sowie selbstverschuldete Schäden auf der Baustelle. Für solche Schäden haftet der Bauherr.

Mitarbeitende der Solarität sind unfallversichert. Selbstbauer sind über ihre berufliche Tätigkeit oder

Krankenkasse versichert. Nach Inbetriebnahme ist die Anlage der Gebäudeversicherung zu melden und darüber

zu versichern.

4. Selbstbau

Der Bauherr kann und soll bei der Dachmontage mithelfen. Bei Bedarf vermittelt die Solarität Kontakte zwischen

Selbstbauern. Spezialwerkzeuge können gegen Mietgebühr zur Verfügung gestellt werden.

Alternativ bietet die Solarität die Montage zu einem Stundensatz von CHF 75.– an.

5. Offerierte Stunden

Der geschätzte Arbeitsaufwand basiert auf einer sorgfältigen Planung. Alle Offerten sind Richtofferten.

Abgerechnet werden die effektiv angefallenen Stunden. Wird der offerierte Aufwand überschritten, werden die

zusätzlichen Stunden ebenfalls verrechnet. Eine Obergrenze kann definiert werden.

6. Angeliefertes Material

Das gelieferte Material wird projektbezogen disponiert. .berschüssiges Kleinmaterial geht nach Projektabschluss

in den Besitz der Sorlarität über und wird nicht rückvergütet.

7. Zahlungskonditionen

Das gesamte Material ist im Voraus zu bezahlen, in der Regel drei Wochen vor Lieferung. Die Schlussrechnung ist

innert zehn Tagen ohne Abzug zahlbar.

8. Arbeitssicherheit

Alle Arbeiten erfolgen gemäss den gesetzlichen Vorschriften zur Unfallverhütung. Bei nicht erfüllten

Sicherheitsbedingungen behält sich die Solarität das Recht vor, Arbeiten zu verschieben. Bei Missachtung der

Sicherheitsanweisungen wird jegliche Haftung abgelehnt.

9. Übergang von Nutzen und Gefahr

Die Gefahr geht spätestens zehn Tage nach Installation der Module auf den Eigentümer über. Der Nutzen verbleibt

bis zur vollständigen Bezahlung bei der Solarität.

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